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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1311/13

Datum:
28.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1311/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0728.6A1311.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 373/10
Schlagworte:
Explorationsgespräch Gleichstellungsbeauftragte Gutachter Sachverständiger Verfahrensmangel Vertrauensperson
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines städtischen Feuerwehrbeamten auf Zulassung der Beru¬fung, der sich gegen seine Zurruhesetzung wendet.

Bei einer psychiatrischen Untersuchung eines Beamten zur Frage seiner Dienstfähig-keit besteht grundsätzlich kein Anwesenheitsrecht dritter Personen. Das Gericht ist daher nicht gehalten, den Sachverständigen anzuweisen, ein Explorationsgespräch mit dem Beamten unter Beteiligung einer Vertrauensperson zu führen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.

 
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