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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1299/13

Datum:
25.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1299/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0625.6A1299.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 1133/12
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Modulprüfung Nichtbestehen Wiederholungsklausur
Leitsätze:

Erfolglose Klage einer Kreisinspektoranwärterin mit dem Ziel, zu einer weiteren Wie-derholung einer Modulprüfung zugelassen zu werden.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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