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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1123/14

Datum:
22.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1123/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1222.6A1123.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 23/13
Schlagworte:
Regelbeurteilung Beurteilung Plausibilisierung Begründung Endbeurteiler
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung die Verurtei-lung, eine neue Regelbeurteilung für den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffas-sung des Gerichts zu erstellen.

Zum Umfang der erforderlichen Plausibilisierung im Fall der Absenkung des Erstbeurteilervorschlags durch den Endbeurteiler.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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