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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 78/08

Datum:
21.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 78/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0321.4A78.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 4669/06
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.

 
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