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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 E 779/13

Datum:
13.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 E 779/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0313.3E779.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1436/13
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juli 2013 wird geändert.

Der Antragstellerin zu 1. wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz bewilligt und Rechtsanwalt Behren aus Eschweiler beigeordnet, und zwar für den beabsichtigten Antrag, das Land Nordrhein-Westfalen zu verurteilen, der Antragstellerin zu 1. aus der künftigen Besoldung des Herrn B.     B1.          45,56 € für den Monat März 2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1. zu 1/6, die Antragstellerin zu 2. zu 1/3 und die Antragstellerin zu 3. zu 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

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