Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 235/11

Datum:
12.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 A 235/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0612.3A235.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 16/10
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 8. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2009 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Juli 2011 eine monatliche Zulage in Höhe von 200,- Euro zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank