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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1476/13

Datum:
14.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1476/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0114.2B1476.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 727/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

 

Gründe:

12345678910111213141516171819
 

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