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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 615/14

Datum:
26.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 615/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0626.1E615.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 410/14
 
Tenor:

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.560,45 Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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