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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 34/14

Datum:
31.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 34/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0331.1E34.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 K 2683/13
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren betreffend die Rückforde-rung von Bezügen nach Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit, welcher wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden war.

Zur Billigkeitsentscheidung über die Rückforderung bei fortgesetzter faktischer Dienstleistung des Soldaten sowie unter dem Gesichtspunkt der überwiegenden Verantwortlichkeit für die Überzahlung (Einzelfall).

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren VG Arnsberg 13 K 2683/13 Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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