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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 745/14

Datum:
01.09.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 745/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0901.1B745.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 683/14
Schlagworte:
Dienstpostenbesetzung Dokumentationspflicht Auswahlverfahren behördeninterne Zuständigkeit gesundheitliche Eignung Mitwirkungsobliegenheit
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Die Dokumentationspflicht in beamtenrechtlichen Auswahlverfahren umfasst grundsätzlich nicht behördeninterne Zuständigkeitsverteilungen.

Begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Stellenbewerbers können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen.

Erkrankungen über lange Zeiträume können Eignungszweifel begründen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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