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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2773/12

Datum:
02.09.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2773/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0902.1A2773.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1435/11
Schlagworte:
Dienstunfall Schweigepflichtentbindungserklärung Mitwirkungsobliegenheit
Normen:
VwVfG § 26 Abs. 2
Leitsätze:

Die Obliegenheiten des Beamten, im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens seine behandelnden Ärzte gegenüber den Sachbearbeitern der Behörde von der ärztlichen Schweigepflicht zu befreien, ergibt sich aus § 26 Abs. 2 VwVfG sowie aus der beamtenrechtlichen Treuepflicht.

Dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes des betroffenen Beamten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist dadurch Rechnung zu tragen, dass grundsätzlich nur solche medizinischen Feststellungen erfragt werden dürfen, die mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammenhängen, die der Beamte auf den Dienstunfall zurückführt.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.546,70 Euro festgesetzt.

 
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