Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2489/12

Datum:
16.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2489/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0416.1A2489.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 5360/10
Leitsätze:

Ein nach § 11 Soldatenurlaubsverordnung unter Wegfall der Geld und Sachbezüge beurlaubter Sanitätsoffizier-Anwärter hat nach § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes keinen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, die ihm während eines im Rahmen seiner Ausbildung zu absolvierenden Praktikums für Fahrten zu verschiedenen Ausbildungsstätten entstanden sind.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 3.318,80 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank