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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 391/13

Datum:
12.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 391/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0612.19E391.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 1827/13
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der angefochtene Beschluss wird von Amts wegen geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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