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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1394/13

Datum:
02.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1394/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0102.16B1394.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L1755/13
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. November 2013 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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