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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 265/11

Datum:
09.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 265/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1209.16A265.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 K 1216/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13. Januar 2011 geändert. Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 14. April 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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