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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2525/09

Datum:
04.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 2525/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0804.16A2525.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 4572/08
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das aufgrund mündlicher Verhandlung ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. September 2009 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 31.227,05 Euro festgesetzt.

 
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