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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1643/14

Datum:
17.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1643/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1117.16A1643.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 3159/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. Juni 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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