Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1292/10

Datum:
17.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 1292/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0117.16A1292.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 K 475/10
Schlagworte:
Anerkennungsgrundsatz Ausstellermitgliedstaat EU-Fahrerlaubnis EU-Führerschein EU-Führerscheinrichtlinie Meldebescheinigung ordentlicher Wohnsitz unbestreitbare Information Wohnsitz Wohnsitzerfordernis
Normen:
§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV; § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV; Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 2006/126/EG
Leitsätze:

Aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom Ausstellermitgliedstaat eingeholten Meldebescheinigung können sich unbestreitbare Informationen darüber ergeben, dass der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis dort zum Zeitpunkt der Erteilung nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank