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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1356/14

Datum:
20.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 1356/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1120.15B1356.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 2547/14
Schlagworte:
Anwesenheit von Nichtmandatsträgern im Sitzungssaal Freies Mandat
Normen:
GO NRW § 43 Abs. 1
Leitsätze:

1. Die Anwesenheit von Nichtmandatsträgern im Sitzungssaal eines Rates steht in einem regelungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum in § 43 Abs. 1 GO NRW geregelten freien Mandat der Ratsmitglieder.

2. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass sich gerade im unmittelbaren Sitzungssaalbereich mit Blick auf die Schutzbedürftigkeit der freien Mandatsausübung außer den Ratsmitgliedern selbst nur noch die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes aufhalten dürfen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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