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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 1135/13

Datum:
17.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 1135/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0617.13A1135.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 5990/12
 
Tenor:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2013 wird geändert.

Es wird festgestellt, dass die Hinweise des Beklagten vom 9. Juli 2012 gegenüber Herrn T.      M.        , O.     , unter Bezugnahme auf den Untersuchungsbefund des Kreises N. vom 18. Juni 2012 zu Unrecht erfolgt sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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