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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 77/14

Datum:
03.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 77/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0203.12E77.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2372/13
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 1.832,- Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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