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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1177/14

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1177/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1127.12E1177.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 K 726/14
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 53.933,04 Euro festgesetzt.

Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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