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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1366/13

Datum:
07.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1366/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0107.12B1366.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 573/13
 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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