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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1041/14

Datum:
08.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1041/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1008.12B1041.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 1428/14
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. T.        C.     aus L.    wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die außergerichtlichen Kosten der beiden Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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