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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 818/13

Datum:
30.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 818/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0730.7B818.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 520/13
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

 
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