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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 570/13

Datum:
08.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 570/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0808.7B570.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 303/13
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. April 2013 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der Klage - 8 K 3981/12 - gegen die Baugenehmigung vom 23. Juli 2012 anzuordnen, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der  erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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