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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 477/13

Datum:
03.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 477/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0703.7B477.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 207/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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