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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 252/13

Datum:
30.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 252/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0830.7B252.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 11/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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