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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 1879/12

Datum:
29.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 1879/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1129.7A1879.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 K 628/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens - mit Ausnahme der dem Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten, die er selbst trägt - jeweils zu einem Fünftel.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 6.000,00 Euro festgesetzt.

 
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