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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 811/12

Datum:
17.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 811/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.6E811.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1375/12
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtete Klage.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

 

Gründe:

1234567891011121314151617181920212223
 

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