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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 721/12

Datum:
23.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 721/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0123.6E721.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1016/11
Schlagworte:
Aussetzung Vorgreiflichkeit Entlassung Probebeamter Probezeit Probezeitverlängerung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats gegen die Aussetzung des gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (sowie die dem zu Grunde liegende dienstliche Beurteilung) gerichteten Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die die letztmalige Verlängerung seiner Probezeit betreffende Verfügung (sowie die dem zu Grunde liegende dienstliche Beurteilung).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
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