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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 352/13

Datum:
24.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 352/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0624.6E352.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2575/10
Schlagworte:
Ausgleich für Zuvielarbeit
Leitsätze:

Streitwert für ein Klageverfahren, das auf die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

 
Tenor:

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.

Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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