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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 834/13

Datum:
06.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 834/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0806.6B834.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 482/13
Schlagworte:
Umsetzung Anordnungsgrund Streitwert
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Archäologiedirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Rückumsetzung begehrt.

Zur Streitwertbemessung für einen auf Rückumsetzung gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.

 
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