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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 817/13

Datum:
12.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 817/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0812.6B817.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 280/13
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Oberstudienrats auf Wiederherstellung der aufschie-benden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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