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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 816/13

Datum:
19.08.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 816/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0819.6B816.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 765/13
Schlagworte:
Beförderung Auswahlentscheidung Bestenauslese dienstliche Beurteilung Gesamturteil Ausschöpfung Einzelmerkmal Hauptmerkmal
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Fehlerhafte Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen wegen Ausrichtung der Auswahlentscheidung an der Bewertung nur eines von insgesamt sieben (bzw. acht) Hauptmerkmalen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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