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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 470/13

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 470/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0527.6B470.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 309/13
Schlagworte:
Beförderung Stellenbesetzung Anforderungsprofil Bestenauslese
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Stadtamtsrates auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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