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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 377/13

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 377/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0513.6B377.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 250/13
Schlagworte:
Umsetzung Freihaltung eines Dienstpostens Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Verwaltungsrats, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Rückumsetzung bzw. die Freihaltung des Dienstpostens begehrt.

 
Tenor:

ie Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500 Euro festgesetzt.

 
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