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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 335/13

Datum:
23.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 335/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0523.6B335.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 853/12
Schlagworte:
Anforderungsprofil Dienstpostenbeschreibung Stellenbeschreibung Aufgabenbeschreibung Stellenausschreibung
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Kreisamtmanns in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Einzelfall einer - wegen zu Unrecht angenommener Bindung an bestimmte Anforderungskriterien - (ermessens-)fehlerhaften Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die zur Besetzung ausgeschriebene Stelle 53.21 im Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Beigeladenen oder einem anderen Bewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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