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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 253/13

Datum:
17.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 253/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0717.6B253.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1419/12
Schlagworte:
Anlassbeurteilung Beurteiler Befangenheit Neubewertung Zeitraum Vergleichbarkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, deren Antrag auf Erlass einer einstweili-gen Anordnung auf die vorläufige Freihaltung einer Beförderungsstelle gerichtet ist.

Zur Neuerstellung einer Anlassbeurteilung einer beigeladenen Mitbewerberin nach gerichtlicher Beanstandung während eines laufenden Auswahlverfahrens.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456789101112131415161718192021222324252627
 

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