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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 196/13

Datum:
17.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 196/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0717.6B196.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1698/12
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Anforderungsprofil Erneute Entscheidung Unmöglichkeit der Auswahl Überspringen einer Besoldungsgruppe
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Rektorin, deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der vorläufigen Freihaltung der Stelle einer/s Regierungsschuldirekto-rin/s (Sportdezernent/in) dienen sollte, die sie nur durch Überspringen einer Besoldungsgruppe hätte erreichen können.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456789101112131415161718192021
 

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