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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 157/13

Datum:
04.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 157/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0304.6B157.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1786/12
Schlagworte:
Aufstiegsbeamter Laufbahnprüfung Modulprüfung Endgültiges Nichtbestehen Anordnungsgrund
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsamtsinspektors auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm die Fortsetzung seiner Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zu gestatten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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