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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1488/12

Datum:
31.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1488/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0131.6B1488.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 563/12
Schlagworte:
Stellenbesetzung Anforderungsprofil
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Betriebsinspektors einer Justizvollzugsanstalt in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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