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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1455/13

Datum:
20.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1455/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1220.6B1455.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1787/13
Schlagworte:
Auswahlentscheidung dienstliche Beurteilung Auswertung Freitext Erziehungsurlaub Gleichstellungsbeauftragte
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Justizamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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