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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1453/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1453/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0301.6B1453.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1004/12
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehramtsanwärterin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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