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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1434/13

Datum:
27.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1434/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1227.6B1434.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 592/13
Schlagworte:
Versetzung Einverständnis gesundheitliche Eignung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Kriminaloberkommissarin, deren Eilantrag unter anderem auf die Verpflichtung des Dienstherrn gerichtet ist, sein Einverständnis zu ihrer länderübergreifenden Versetzung zu erteilen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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