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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1392/12

Datum:
21.02.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1392/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0221.6B1392.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1391/12
Schlagworte:
Bewerbungsfrist Bewerbungsvoraussetzungen Stichtag
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studiendirektors in einem Konkurrentenstreitverfahren; zur Einbeziehung einer knapp drei Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbung in das Auswahlverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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