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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1317/13

Datum:
09.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1317/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1209.6B1317.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 447/13
Schlagworte:
Beurteilung Plausibiliät
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Zur Widerspruchsfreiheit zwischen Einzelfeststellungen und Gesamturteil.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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