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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1270/13

Datum:
25.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1270/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1125.6B1270.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1366/13
Schlagworte:
Umsetzung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalkommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Umsetzung durchsetzen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt

 
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