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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1249/13

Datum:
17.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1249/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1217.6B1249.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1687/13
Schlagworte:
Wiederberufung in das Beamtenverhältnis Reaktivierung amtsärztliche Untersuchung Dienstfähigkeit Ermessen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines zur Ruhe gesetzten Beamten, dessen Begehren unter anderem darauf gerichtet ist, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, seine Dienstfähigkeit zwecks Wiederberufung in das Beamtenverhältnis amtsärztlich untersuchen zu lassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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