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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1245/13

Datum:
17.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1245/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1217.6B1245.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1043/13
Schlagworte:
Beförderung Bestenauslese
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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